1. Allgemeines
Die nachstehenden AGB gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Alle abweichenden Vorschriften der Vertragspartner widerspricht Foto-Optik Grau AG hiermit ausdrücklich. Abweichungen zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen bekommen nur Gültigkeit, wenn Foto-Optik Grau AG diesen schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss
Das Angebot von Foto-Optik Grau AG ist unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen der im Shop angezeigten Abbildungen (Farben, Masse usw.) oder Beschreibungen sind möglich. Durch Anklicken der Schaltfläche "Bestellung absenden" am Ende des Bestellprozesses erfolgt eine verbindliche Bestellung der sich im Warenkorb befindenden Ware. Foto-Optik Grau AG informiert umgehend über den Empfang der Bestellung durch eine automatisierte E-Mail. Diese automatisierte E-Mail bestätigt, dass der Kaufvertrag zustande gekommen ist.
3. Preise
Bei sämtlichen Preisen handelt es sich um Bruttopreise inkl. MWST, ohne Porto und Verpackung und ohne evtl. Nachnahmegebühren.
4. Zahlung
Jede Bestellung wird nur per Vorauskasse verschickt. Ausnahmen bilden eine direkte Vereinbarung mit dem Inhaber von Foto-Optik Grau AG.
5. Versand
Der Versand findet in Standardpaketen der Schweizerischen Post statt. Die Versandkosten sind unter dem Punkt Versandkosten ersichtlich. Abweichende Paketgrössen werden falls nötig vermerkt.
6. Lieferung
Foto-Optik Grau AG beliefert ausschliesslich die Schweiz und Liechtenstein. Andere Länder können per Kontaktformular angefragt werden. Kunden von Foto-Optik Grau AG können in der Regel davon ausgehen, dass die bestellte Ware auch tatsächlich vorrätig ist und dass die Ware innerhalb von 2-6 Tagen (je nach Land) nach Eingang der Zahlung an die vereinbarte Lieferadresse zugestellt wird. Artikel die es nur ein einziges Mal zu erwerben gibt, werden ausdrücklich in der Artikelbeschreibung mit „Unikat“ bezeichnet. Artikel die zukünftig nicht mehr erhältlich sind, werden mit Auslaufartikel bezeichnet. Sollte ein Produkt gerade nicht mehr vorrätig sein, so kann sich die Lieferung zwischen 2-4 Wochen verzögern. Sollte Ware ausnahmsweise nicht vorrätig sein, informiert Foto-Optik Grau AG über die Lieferverzögerung und vereinbart das weitere Vorgehen individuell.
7. Teillieferungen
Es bleibt Foto-Optik Grau AG vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Zusätzliche Versandkosten entstehen hierdurch nicht.
8. Widerrufsrecht
Der Kunde hat kein generelles Rückgabe- und Umtauschrecht.
Der Lieferschein gilt als Garantieschein. Ein plausibler Rücknahme- und/oder ein Umtauschwunsch muss in jedem Fall vorweg schriftlich beantragt werden und ist ausschliesslich bis 14 Kalendertage nach Erhalt der Ware möglich. Massgebend ist das Datum der Auslieferung.
Die Rücksendung der Ware hat originalverpackt, komplett mit allem Zubehör und mit Beilage des Lieferscheins/Garantiescheins zu erfolgen. Sie erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.
9. Mängel an der gelieferten Ware, Garantie und Reparaturen
Der Kunde kann einen Mangel am Gerät geltend machen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Ausschlussgründe können insbesondere Elementarschäden, Feuchtigkeitsschäden, Schlag- oder Sturzschäden, natürliche Abnutzung, fehlende Wartung, Softwareprobleme, Fehlmanipulationen, Beschädigungen durch Einwirkung von aussen, Eingriffe in das Produkt oder dessen Modifikation sein. Ausgeschlossen von der Garantie sind Verschleissteile, Batterien, Akkus, Projektionslampen und Gehäuseteile.
Liegt ein Mangel vor, welcher nicht unter die Ausschlussgründe fällt, so wendet sich der Kunde an die vom Hersteller oder von FOGAG bezeichnete Servicestelle. In jedem Fall muss die Rücksendung an FOGAG vorgängig mit FOGAG abgesprochen sein, andernfalls kann FOGAG eine Umtriebsentschädigung geltend machen.
Defekte Geräte werden nicht abgeholt. Der Kunde hat das defekte Gerät auf eigene Kosten und Gefahr an die bezeichnete Servicestelle zu schicken oder am bezeichneten Ort abzugeben. Die Geräte sind mit sämtlichem Zubehör in der Originalverpackung mit Beilage des Verkaufsbeleges unter Angabe einer vom Lieferanten vergebenen Kennnummer für die Warenrücksendung (RMA-Nummer) einzuschicken bzw. im Laden abzugeben. Fehlt die Originalverpackung ist das Gerät transportfähig zu verpacken.
Retournierte Geräte, welche nicht unter die Garantiefrist fallen, an eine falsche Adresse geschickt werden, deren Rücksendung nicht abgesprochen wurde und/oder deren Verpackung mangelhaft war oder wo das Zubehör fehlt, können von FOGAG retourniert werden. Es kann eine Umtriebsentschädigung geltend gemacht werden.
Wird festgestellt, dass ein eingesendetes Gerät nicht unter die Garantie fällt, wird automatisch ein Kostenvoranschlag über die zu erwartenden Reparaturkosten erstellt. Dieser wird dem Kunden mit einer Pauschalgebühr in Rechnung gestellt. Entscheidet sich der Kunde für eine Reparatur, so wird ihm die Pauschalgebühr für den Kostenvoranschlag angerechnet. Antwortet der Kunde nicht auf den Kostenvoranschlag, wird das Gerät entsorgt.
Die Garantiefrist ist auf dem Lieferschein pro Artikel ersichtlich. Diese beträgt für Neugeräte mindestens zwei Jahre. Der Garantieaustausch oder die Garantiereparatur führt zu keiner Verlängerung der ursprünglichen Garantiefrist. Durch die Garantie wird die gesetzliche Gewährleistungspflicht nicht eingeschränkt. Die Garantiefrist beginnt zum Zeitpunkt der Auslieferung. Bei einer allfälligen Wartezeit bis zur Auslieferung läuft die Garantiezeit noch nicht. Insofern kann bei einer Teillieferung die Garantiedauer von mehreren gleichzeitig bestellten Geräten unterschiedlich sein.
Die Garantiebestimmungen, insbesondere auch die Garantiedauer des Herstellers sind für die bei FOGAG gekauften Artikel massgebend. Der Kunde muss diese direkt bei der vom Hersteller bezeichneten Servicestelle geltend machen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Garantiebestimmungen des Herstellers in der Regel lediglich ein Recht auf Nachbesserung (Reparatur) bzw. Austausch (Ersatzlieferung) vorsehen, sofern keine Ausschlussgründe vorliegen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadenersatzansprüche oder eine Umtriebsentschädigung.
Der Entscheid über die Art der Mangelbehebung liegt in der Regel beim Hersteller. Für die Dauer der Reparatur oder der Zeit bis zur Lieferung eines Austauschgeräts besteht kein Anspruch auf ein kostenloses Ersatzgerät. Wird das defekte Gerät vom Hersteller ersetzt, so wird das Austauschgerät dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Das defekte Gerät oder die ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Herstellers über. Wird ein Gerät re-pariert oder ausgetauscht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der ursprünglichen Garantiedauer. Entscheidet sich der Hersteller anstelle einer Reparatur oder eines Austauschgeräts eine Vergütung auszurichten, so wird diese dem Zeitwert des defekten Geräts angepasst. Die Vergütung ist in keinem Fall höher als der Kaufpreis und berücksichtigt, dass der Kunde das Gerät bis zum Eintreten des Defekts nutzen konnte. Wird festgestellt, dass das Gerät keine Fehler hat oder diese nicht unter die Garantie fallen, erfolgt der Rückversand auf Kosten und Gefahr des Kunden. Ferner kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden.